Reise-Tipp-Blog

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Interessantes Urteil zur Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung hat in aller Regel nur eine Gltigkeit für Reisen von bis zu 6 Wochen. Was tun, wenn man eine lngere Reise antritt? Für diesen Fall gibt es eine Vielzahl von Auslandsreisekrankenversicherungen. Trotzdem kann es - ungewollt- zu Situationen kommen, den falschen Versicherungsschutz zu haben.

Was passiert, wenn ich z.B. eine 3 monatige Auslandsreise antrete und nur eine klassische Auslandskrankenversicherung habe? Mglich wre z.Beispiel eine Versicherung vor Ort abzuschlieen und die ersten sechs Wochen den Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung zu nutzen. Doch damit hatten Versicherte in der Vergangenheit im Leistungsfalle Probleme. Die Versicherungen weigerten sich Leistungen zu erstatten. Die Begrndung: die Dauer der Reise war länger als 6 Wochen.

Der Bundesgerichtshof (IV ZR 136/06) hat diese Unsicherheit jetzt aufgehoben. Es besteht Krankenversicherungsschutz auf Auslandsreisen fr die ersten sechs Wochen immer und unabhngig davon für welchen Zeitraum die Urlaubsreise geplant war. Unter anderem begrndete der BGH: “Dabei kommt es auf die Sichtweise des durchschnittlichen, um Verstndnis bemhten Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnis an”.

Dank diesem verbraucherfreundlichem Urteil des Bundesgerichtshof besteht für die Versicherten von Auslandsreiseversicherungen jetzt Klarheit.

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